Stifterin:
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
Jury (2012):
Prof. Heinz Ludwig Arnold, Göttingen
Caroline Fetscher M.A., Berlin
Wend Kässens, Hamburg
Prof. Dr. Christoph Kleßmann, Potsdam
Elke Schmitter M.A., Berlin
Dr. Kurt Schuster, Fallersleben
Frank Weber, Gifhorn
Dr. Karl Wilhelm Frh. v. Wintzingerode-Knorr, Wolfsburg
Präambel:
Der Preis wird alle zwei Jahre im Andenken an den Germanisten und
Vormärzdichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben verliehen.
Ausgezeichnet werden Autoren, deren literarisches, historisches und
publizistisches Werk in seinem Sinn eigenständiges Denken beweist und
andere dazu ermutigt.
Satzung:
- Der Preis wird vom Stifter mit 15.000 Euro dotiert.
- Die Jury besteht aus bis zu 9 Mitgliedern, von denen der Stifter eines
ohne Stimmrecht und die HvF-Gesellschaft zwei mit zusammen einer Stimme
entsendet.
- Bei Ausscheiden eines Mitgliedes wird der Nachfolger vom Kreis der Juroren
vorgeschlagen und eingeladen.
- Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der voll
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Für die Verleihung des
Preises wird Einstimmigkeit angestrebt. Mindestens erforderlich sind 5
Stimmen.
- Die Jury benennt für die Preisverleihung einen Laudator aus ihrem
Kreise oder lädt einen Laudator ein.
- Der Preis wird nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Eigenbewerbung
ist nicht möglich.
- Das Vorschlagsrecht liegt bei den Juroren.
- Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich.
- Ihre Entscheidungen sind endgültig. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.